Hausordnung Baulokal Stetten
- Details
- Erstellt: Sonntag, 09. Februar 2014 09:09
- Geschrieben von Martin Näf
Art. 1 Lage des Baulokals
Das Baulokal befindet sich im Untergeschoss des Gemeindehauses Stetten im Dorfkern von Stetten.

Für die Autos stehen die Parkplätze vis-à-vis der Schulanlage an der Strasse und vor dem Gemeindehaus zur Verfügung. Das Parkieren auf dem Parkplatz des Restaurant Krone ist zu unterlassen.
Art. 2 Schlüssel
Für den Zutritt zum Baulokal sind zwei Schlüssel notwendig:
1. Für die Türe des Untergeschosses des Gemeindehauses (KABA STAR)
2. Für die Baulokaltüren innerhalb des Untergeschosses (KABA 8)
Es stehen 7 KABA STAR und 12 KABA 8 Schlüssel zur Verfügung.
Für das Schlüsselwesen gelten folgende Regelungen:
1. Schlüssel für die Türen des Gemeindehaus-Untergeschoss und die Baulokaltüren können beim Aktuar des MSVS bezogen werden.
2. Diejenigen, die einen Schlüssel besitzen, werden in einer Liste eingetragen.
3. Wer auf der Liste eingetragen ist, ist für den Schlüssel verantwortlich, auch wenn er diesen jemandem anderen ausleiht!
4. Sollte ein Schlüssel verloren gehen, ist der Aktuar umgehend zu informieren. Allfällige Ersatzleistungen müssen vom Schlüsselverantwortlichen übernommen werden.
5. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Schlüsselbesitzer, dass er den Schlüssel erhalten und von diesen fünf Punkten Kenntnis genommen hat.
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass Du beim Verlassen des Baulokals und des Gemeindehauses alle Türen schliesst und das Licht löschst (im Gang: Sensorlampen)!
Art. 3 Baubetrieb
Die Benützung des Baulokals ist grundsätzlich zeitlich nicht eingeschränkt. Es ist jedoch selbstverständlich, dass Du während den allgemein geltenden Ruhezeiten vor allem auf die Lärmemissionen achten musst!
Beachte bitte, dass das Baulokal nur zum Bau von Modellen vorgesehen ist. Deshalb ist es strikte verboten, darin Spritzarbeiten auszuführen oder Verbrennermotoren laufen zu lassen!
Vermeide auch, Tische und anderes Inventar unnötig mit Harz o.ä. zu verschmutzen. Es gibt nichts ärgerliches, als auf einem Tisch arbeiten zu müssen, dessen Tischplatte mit Harzseen bekleckst ist!
Wenn Du im Baulokal gearbeitet hast, ist es Deine Pflicht, den Arbeitsplatz aufzuräumen. Dazu gehört sowohl das Verstauen sämtlichen Materials, das nicht unbedingt auf den Tischen bleiben muss, als auch das Reinigen des Arbeitsplatzes und der benutzten Maschinen. Wenn jeder den produzierten Schleif- und Sägestaub nach dem Bauen kurz aufsaugt, ist es nicht nur angenehmer für den nächsten, es erübrigen sich dann auch regelmässige, mühsame Grossputz- und Aufräumaktionen.
Art. 4 Materialausleihe
Wenn Du Material des MSVS ausleihen willst (z.B. Flügelschneidanlage), musst Du Dich auf der Liste Materialausleihe im Baulokal eintragen. Benötigst Du es nicht mehr, bring es bitte raschmöglichst zurück. Wenn Du Verbrauchsmaterial aufgebraucht hast, melde es bitte dem Aktuar, damit es ersetzt werden kann.
Art. 5 Allgemeines
Wer das Baulokal benützt, ist in Kenntnis der geltenden Regeln und verpflichtet sich zu deren Einhaltung.
Bei Verstössen muss der Betreffende mit Sanktionen rechnen.
Es ist klar, dass einmal etwas ungeschicktes passieren kann. Damit wir in einem solchen Fall den Schaden möglichst klein halten können, ist es wichtig, dass der Betreffende den Vorfall sofort dem Vorstand meldet.
Der Vorstand zählt auf Deine konstruktive Mitarbeit und wünscht Dir viele erfolgreiche Baustunden!
Der Vorstand des MSVS